Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen rund um Setting und Rahmenbedingungen einer Psychotherapie bei mir.
Ich biete Einzel-, Paar- und Gruppentherapie für Kleinst- und Kleinkinder und deren Eltern, Schulkinder, Jugendliche und Erwachsene in meiner Praxis in Gmunden an.
Hausbesuche biete ich im ganzen Bezirk Gmunden an. Ortsunabhängig biete ich Psychotherapie auch online über Videotelefonie an.
Ob die zwischenmenschliche Chemie stimmt entscheidet sich meist in Sekunden. Wichtig ist, dass Sie sich vorstellen können, mir Ihre Probleme mitzuteilen und darauf vertrauen, dass ich Ihnen helfen kann.
Die Häufigkeit der Therapiesitzungen richtet sich nach Indikation und Problemstellungen und liegt zwischen zweimal pro Woche bis einmal im Monat. Wir vereinbaren individuell, was für Sie passt!
Eine Behandlung dauert zumeist ein Jahr, oft darüber hinaus. Tiefgreifende seelische Wunden brauchen Zeit um zu heilen, haben Sie Geduld mit sich selbst und freuen Sie sich über einen nachhaltigen Erfolg.
Das Honorar kann bar oder mittels Überweisung bezahlt werden.
Ein Kostenzuschuss durch die Kostenträgerversicherungen ist möglich, da ich in der Liste der vom Gesundheitsministerium anerkannten Psychotherapeut*innen stehe.
Diese Teilrefundierung durch die Krankenkasse ist möglich, wenn eine krankheitswertige Störung nach ICD10 vorliegt.
Ihre Kostenrückerstattung bei Einzeltherapie:
ÖGK: € 31,50
BVAEB+SVS: € 42,40- € 45,00
KFG: € 58
KFL: € 65
Alle aktuellen Tarife finden Sie hier: https://www.psyonline.at/contents/595/psychotherapie-auf-krankenschein
Für mehr Informationen dazu klicken Sie auf das „+“
Für die ersten 10 Stunden brauchen Sie eine Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung. Im Rahmen dieser Untersuchung werden eventuelle körperliche Erkrankungen abgeklärt, die die seelische Problematik vielleicht (mit-)bedingen. Die Untersuchung kann von einem/einer praktischen Arzt/Ärztin durchgeführt werden. Das Bestätigungsformular erhalten Sie von mir.
Die Untersuchung bezieht sich darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist. Es ist keine ärztliche Überweisung zum Psychotherapeuten bzw. zur Psychotherapeutin erforderlich. Es genügt, diese ärztliche Bestätigung gemeinsam mit meinen Honorarnoten bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen.
Für einen Kostenzuschuss ab der elften Psychotherapiesitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin(en)“ gestellt werden, auf dem von mir einige Fragen beantwortet werden. Die Krankenkasse prüft den Antrag und bewilligt in der Regel den Kostenzuschuss für weitere 50 Sitzungen. Darüberhinausgehende Sitzungen müssen vom Facharzt, der Fachärztin bewilligt werden.
Private Krankenversicherungen bieten oftmals abhängig vom Tarif eine komplette Rückerstattung der Kosten an. Bitte informieren Sie sich vorab.
Bitte sagen Sie sobald wie möglich ab. Bei weniger als 48 Stunden vor dem Sitzungstermin wird Ihnen die Stunde verrechnet. Selbstverständlich sind akute Ereignisse oder Erkrankungen davon ausgenommen. Sie erreichen mich jederzeit telefonisch, falls ich nicht abhebe, sprechen Sie mir bitte eine Nachricht aufs Band, ich rufe Sie verlässlich zurück.
Die Qualität der psychotherapeutischen Arbeit ist unter anderem durch einschlägige Ethikrichtlinien geregelt. PsychotherapeutInnen sind an eine strenge, gesetzlich geregelte Schweigepflicht gebunden! Sie können sich diesbezüglich voll und ganz auf mich verlassen.
Mag.a Veronika Leibetseder MSc
Rasche Hilfe für Menschen
in seelischer Not.